Pflegeleitfaden für pflegebedürftige Menschen und deren pflegende Angehörige
Der Pflegeleitfaden unterstützt Sie in Ihrem Pflegealltag in Ihrer Beratungsverpflichtung durch Ihre Versorgungsverträge.
Wir freuen uns, Ihnen unseren Pflegeleitfaden zu präsentieren.
Auf ca. 80 Seiten werden alle Themen Ihrer Beratungsverpflichtung nach SGB V und SGB XI dargestellt.
Beratungspflicht im SGB V
Die Behandlungspflege, die der Pflegedienst für die Kostenträger aufgrund seiner Zulassung erbringt, verpflichten ihn in dem jeweiligen betreffenden Themengebiet den Patient und seine Angehörigen zu beraten.
z.B: Der Pflegedienst spritzt Insulin
Der Pflegedienst muss zum Thema Ernährung, Diabetes Mellitus als Krankheit und der Spritzentechnik oder BZ Messung beratend tätig sein. Diese Beratungen müssen nachweislich dokumentiert sein.
Dies gilt für alle Leistungen im SGB V.
Beratungspflicht im SGB XI
Die Beratungspflicht umfasst: Leistungen der Körperpflege, Betreuung und Hauswirtschaft.
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Jeder Pflegebedürftige, der Pflegegeld bezieht und dessen Pflege nicht von einer professionellen Pflegekraft erbracht wird, hat die Pflicht in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durchführen zu lassen. Der Beratungszyklus ergibt sich aus der Höhe des Pflegegrads.
Pflegebedürftige, die Kombinationsleistung erhalten, unterliegen nicht der Beratungspflicht können sich aber auf Wunsch beraten lassen.
Innerhalb dieser Beratungseinsätze sollten Fragen der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen zum Thema Pflege/ Betreuung und Pflegeversicherungsleistung besprochen werden. Der Pflegeberater klärt den Kunden über verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung (z.B Pflegesachleistung, Kurzzeitpflege, Wohnraumverbessernde Maßnahmen) auf.
Weitere Themen wären
Beratungsgrundlage für
- SGB V Behandlungspflege
- SGB XI Leistungen der Körperpflege
- SGB XI Betreuung
- SGB XI Hauswirtschaft
- SGB XI §37.3 Pflegeberatung
Ergänzen Sie Ihr Qualitäts-Management für
- die Patientenmappe, Ihre Patienten / Kunden können in Ihrem Pflegeleitfaden immer wieder nachschlagen. Rückfragen tendieren gegen Null.
- das Erstgespräch, übergeben Sie Ihren Pflegeleitfaden und beeindrucken Sie durch Ihr professionelles Auftreten.
- Pflegeberatung nach §37.3, mit Ihrem Pflegeleitfaden können Sie über alle relevanten Themen fachkundig und nachhaltig beraten.
QPR bearbeitet durch Rechtsanwalt Philipp Graf von und zu Egloffstein, Fachanwalt für Sozialrecht
Erhöhen Sie Ihre Rechtssicherheit durch digitale Dokumentation in unserer Cloud.
Somit können Sie jederzeit Ihre Beratungen gegenüber dem Kostenträger, MD, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige nachweisen.
Kostenlose Nutzung möglich, besuchen Sie www.pflegeberatung.care
Mit der Unterstützung der AOK haben wir eine Software für die digitale Dokumentation Ihrer Pflegeberatungen erstellt >> Software Pflegeberatungen